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FRAGEN UND ANTWORTEN

Was Sie wissen sollten

Wann brauche ich einen Kfz-Gutachter?

Für Schäden die nach einem Autounfall entstanden sind, wo sie als Geschädigter Schadenersatzforderungen stellen, wird in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers aufkommen. Die Schäden des Verursachers werden über die eigene Teil- oder Vollkasko abgewickelt.

Auf den ersten Blick, sind viele Schäden nicht genau ersichtlich und werden erst gründlich von einem Gutachter begutachtet. Meistens stecken hinter einem kleinen Kratzer an der Stoßstange, durchaus höhere Schäden an der Karosserie die verborgen bleiben, aber meistens richtig teuer sind.

Die anfallenden Reparaturkosten werden von einem Sachverständigen (Gutachter) mit der Erstellung eines Unfall-/Schadensgutachtens erstellt. Im Falle eines Hagelschadens, wird ebenso ein Gutachter beauftragt.

Wer beauftragt den Kfz-Gutachter?

Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, einen Gutachter Ihres Vertrauens zu beauftragten, der von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten ist.

Gutachter Honorar – Wer zahlt das Gutachten?

Als Geschädigter wird das Honorar des Gutachters über die Haftpflichtversicherung der gegnerischen Versicherung bezahlt. Das Honorar vom Gutachter wird in voller Höhe von der gegnerischen Versicherung abgerechnet.

Das Honorar ist in der Regel abhängig von der Schadenshöhe und vom Aufwand. Liegt ein Totalschaden vor, wird meistens der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges als Bemessungsgrundlage verwendet.

Begriffserklärung der Wertminderung / technischer und merkantiler Minderwert

Bei der Wertminderung wird zwischen technischer und merkantiler Wertminderung unterschieden.

D.h. das Fahrzeug wird nach einem Unfall, als Unfallfahrzeug deklariert. Diese Fahrzeuge erzielt auf dem Markt einen geringeren Preis, als das gleiche Fahrzeug welches keinen Unfall hat. Um die Differenz auszugleichen wird ein merkantile Wertminderung ausgezahlt.

 

Die technische Wertminderung beschreibt, das ohne Reparaturspuren oder Restschäden Ihr Fahrzeug nicht instandgesetzt werden kann.

Die Höhe der Wertminderung hängt von mehreren Faktoren ab, wie Fahrzeughalter, Laufleistung, Vorschänden, Wiederbeschaffungswert und Schadensintensität ab.

Diese Schäden können sich auf die Lebensdauer, die Betriebssicherheit, die Gebrauchsfähigkeit oder das äußerliche aussehen des Fahrzeugs auswirken.

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